Nach dem neuen 3-€-Zoll kommt die nächste Änderung für den europäischen E-Commerce.
Die EU führt eine neue Union Handling Fee für Waren ein, die im Fernabsatz aus Ländern außerhalb der Europäischen Union verkauft werden.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2026 den vorgesehenen Betrag festgelegt: 2 € je Item.
Die neue Gebühr soll voraussichtlich ab November 2026 erhoben werden. Sie ist jedoch nicht mit dem bereits geltenden 3-€-Zoll zu verwechseln.
Was ist die Union Handling Fee?
Die Union Handling Fee ist eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr. Sie soll die zusätzlichen Kosten finanzieren, die den Zollbehörden durch das enorme Volumen des grenzüberschreitenden E-Commerce entstehen.
Dazu gehören insbesondere:
- Prüfung der übermittelten Daten
- Risikoanalysen
- Zollkontrollen
- IT-Infrastruktur
- Leistungen der zukünftigen EU-Zollbehörde
Die rechtliche Grundlage dafür befindet sich in Artikel 20 der Verordnung (EU) 2026/2108, dem neuen Zollkodex der Union.
- Datenprüfung
- Risikoanalyse
- Zollkontrollen
- Infrastruktur
Quellen: Verordnung (EU) 2026/2108, Art. 20 und delegierter Rechtsakt zur Höhe der Gebühr.
Wer hat die 2 € beschlossen?
Rat und Europäisches Parlament hatten sich im März 2026 auf die Einführung der neuen Bearbeitungsgebühr geeinigt.
Die eigentliche Höhe sollte anschließend von der Europäischen Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Am 21. September 2026 verabschiedete die Kommission diesen delegierten Rechtsakt. Darin heißt es, dass die Höhe der Union Handling Fee 2 € pro Item beträgt.
Das entsprechende Dokument trägt die Kennzeichnung C(2026) 6694 final / Ratsdokument 13480/26.
Offizielles Ratsdokument 13480/26 – delegierte Verordnung zur 2-€-Handling-Fee
Gilt die Gebühr bereits?
Noch nicht. Stand 3. Oktober 2026 befindet sich der delegierte Rechtsakt noch im Kontrollverfahren.
Europäisches Parlament und Rat können gegen den Rechtsakt Einwände erheben. Geschieht das nicht, kann die Verordnung veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Die Einführung wird derzeit für 1. November 2026 erwartet. Der vorliegende Rechtsakt sieht die Anwendung ab dem zehnten Tag nach seinem Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Amtsblatt vor.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum 3-€-Zoll:
- 3-€-Zoll: bereits seit 1. Juli 2026 aktiv.
- 2-€-Handling-Fee: von der Kommission festgelegt und für November vorgesehen, Stand Anfang Oktober aber noch nicht endgültig anwendbar.
Ist das einfach eine weitere Zollgebühr?
Nein. Die Handling Fee ist kein Zoll. Der 3-€-Zoll und die 2-€-Bearbeitungsgebühr haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und unterschiedliche Zwecke.
| Merkmal | 3-€-Zoll | 2-€-Handling-Fee |
|---|---|---|
| Art | Zoll | Bearbeitungsgebühr |
| Beginn | 01.07.2026 | Voraussichtlich 11/2026 |
| Zweck | Einfuhrzoll | Kosten der Zollabwicklung |
| Betrag | 3 € je Warenposition | 2 € je Item |
| Regelung | Übergangsmaßnahme | Teil der neuen Zollreform |
Die Europäische Kommission hat außerdem klargestellt, dass die Handling Fee nicht selbst in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer einbezogen werden soll.
2 € pro Paket oder 2 € pro Artikel?
Auch hier entsteht schnell ein falscher Eindruck. Die Rechtsgrundlage spricht von einem festen Betrag „per item“.
Der neue Zollkodex definiert ein Item grundsätzlich als eine oder mehrere Waren innerhalb einer Sendung, die bestimmte gemeinsame Datenelemente teilen, darunter beispielsweise Tarifklassifizierung und Herkunft.
Es ist deshalb zu ungenau, die Regel einfach als „2 € pro Paket“ zu bezeichnen.
Die niederländische Zollverwaltung beschreibt die praktische Umsetzung beispielsweise als 2 € pro Deklarationszeile. Ein Paket mit Hosen, Pullovern und Schuhen kann entsprechend mehrere Positionen umfassen.
Bei übereinstimmenden relevanten Datenelementen: eine entsprechende Position.
1 × 2 € = 2 €
Bei drei entsprechenden Warenpositionen entstehen drei Items.
3 × 2 € = 6 €
Vereinfachtes Rechenbeispiel zur vorgesehenen Handling Fee. Maßgeblich sind die tatsächlichen Anmeldedaten, einschließlich Tarifklassifizierung und Herkunft. Grundlage: Verordnung (EU) 2026/2108.
Gilt die 2-€-Gebühr nur bis 150 €?
Das ist ein wichtiger Unterschied zur aktuellen 3-€-Regel.
Artikel 20 des neuen Zollkodex knüpft die Handling Fee grundsätzlich an Waren aus Fernverkäufen, nicht an die 150-€-Schwelle des temporären 3-€-Zolls.
Auch die niederländische Zollverwaltung weist darauf hin, dass die Gebühr nach der vorgesehenen Systematik auch E-Commerce-Sendungen mit einem Wert über 150 € betrifft.
Warum führt die EU diese Gebühr ein?
Das Problem ist schlicht die Menge. 2024 kamen rund 4,6 Milliarden niedrigwertige E-Commerce-Sendungen in die EU.
Für 2025 berichtet der Rat der EU von rund 6 Milliarden E-Commerce-Paketen, die die Zollbehörden im Ein-, Aus- und Durchfuhrverkehr bearbeiteten. Die Größenordnungen machen deutlich, wie stark der E-Commerce die Zollabwicklung prägt.
Traditionelle Zollkontrollen skalieren bei solchen Mengen kaum. Die EU will deshalb:
- mehr Daten automatisiert prüfen,
- Risikosendungen gezielter auswählen,
- neue IT-Systeme aufbauen,
- mehr Kontrollen ermöglichen und
- die Kosten nicht vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanzieren.
Dafür soll die Handling Fee eingesetzt werden.
Was bedeutet das zusammen mit dem 3-€-Zoll?
Für bestimmte Low-Value-E-Commerce-Importe können beide Systeme gleichzeitig relevant werden.
Vereinfachtes Beispiel für den Fall, dass die Handling Fee anwendbar wird und beide Regelungen greifen. Weitere Importkosten sind nicht enthalten.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jedes Produkt 5 € extra kostet. Die konkrete Berechnung hängt von der zollrechtlichen Einordnung und dem jeweiligen Importverfahren ab.
Weiterlesen: So funktioniert der 3-€-Zoll auf E-Commerce-Importe.
Unsere Prognose: Was wird sich dadurch ändern?
Die Kombination aus 3-€-Zoll und Handling Fee dürfte besonders Geschäftsmodelle treffen, die auf extrem günstigen Einzelversand aus Asien setzen.
1. Sehr günstige Produkte verlieren einen Teil ihres Preisvorteils
Bei einem Produkt für 5 oder 10 € sind einige Euro zusätzlicher Importkosten wirtschaftlich wesentlich relevanter als bei einem hochpreisigen Produkt.
2. Marktplätze werden versuchen, die Kosten zu verteilen
Die rechtliche Zahlungspflicht liegt grundsätzlich beim Importeur beziehungsweise den beteiligten Wirtschaftsbeteiligten und nicht einfach beim europäischen Endkunden.
Wirtschaftlich können Händler die Kosten trotzdem über höhere Preise, Gebühren oder angepasste Versandmodelle weitergeben.
3. Bulk-Importe könnten deutlich wichtiger werden
Der neue Zollkodex sieht ausdrücklich eine niedrigere Handling Fee für bestimmte Waren vor, die aus einem Zolllager für Fernverkäufe in den freien Verkehr überführt werden.
Diese gesonderte Regelung ist ab 1. Juli 2028 vorgesehen. Der delegierte Rechtsakt vom September 2026 legt ihre Höhe noch nicht fest. Ein gewöhnliches Fulfillment-Lager ist nicht automatisch ein solches Zolllager.
Aus unserer Sicht zeigt das die Richtung der EU-Reform: Größere Warenströme und besser kontrollierbare europäische Lagerstrukturen könnten gegenüber Millionen einzelner Direktpakete attraktiver werden.
4. EU-Fulfillment wird für internationale Brands interessanter
Für einen Shop mit fünf EU-Bestellungen pro Monat ändert das möglicherweise wenig. Bei hunderten oder tausenden Bestellungen kann dagegen die Frage relevant werden:
Ware weiterhin einzeln aus China versenden – oder Bestand gesammelt in die EU bringen?
Genau diese Rechnung sollten internationale Brands jetzt neu durchführen. Beim gesammelten Import bleiben unter anderem Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Transport-, Lager- und Fulfillmentkosten zu berücksichtigen.
Und was passiert nach 2026?
Die Handling Fee ist anders als der 3-€-Zoll nicht nur als kurzfristige Übergangsmaßnahme konzipiert.
Die Kommission muss die tatsächlichen Kosten regelmäßig überprüfen und mindestens alle zwei Jahre einen Bericht erstellen. Außerdem muss sie spätestens am 21. September 2027 die Funktionsweise und Auswirkungen der Gebühr bewerten.
Die Höhe kann sich dadurch künftig ändern. Parallel soll ab 2028 der neue EU Customs Data Hub eine immer größere Rolle bei der Abwicklung des europäischen Warenverkehrs übernehmen.
Für E-Commerce-Brands bedeutet das: Die vorgesehenen 2 € und die bereits geltenden 3 € sind nicht das Ende der Reform, sondern ein Zwischenschritt zu einem deutlich stärker digitalisierten und kontrollierten EU-Importsystem.
EU-Fulfillment mit Apex
Wer Waren heute einzeln aus einem Drittland an EU-Endkunden verschickt, sollte deshalb seine Kostenstruktur neu rechnen.
Apex Fulfillment ermöglicht es E-Commerce-Brands, Waren in Deutschland zu lagern und Bestellungen von hier aus abzuwickeln.
Wir übernehmen unter anderem:
- Wareneingang
- Lagerung
- Pick & Pack
- Bestandsführung
- Versand
- Retouren
So kann aus einem internationalen Direct-Shipping-Modell ein europäisches Fulfillment-Modell werden.
Deine Logistik für Europa neu rechnen
Gemeinsam prüfen wir, wie Lagerung und Versand aus Deutschland zu deiner Brand passen.
EU-Fulfillment mit Apex kennenlernenQuellen und offizielle Beschlüsse
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/2108Neuer Zollkodex der Union, insbesondere Artikel 20 und die Bewertung nach Artikel 279.
- Rat der EU: Dokument 13480/26, C(2026) 6694 finalDelegierte Verordnung der Kommission vom 21. September 2026 zur Festlegung auf 2 € je Item.
- Rat der EU: Zollreform vom 26. März 2026Politische Einigung von Rat und Parlament zur Handling Fee.
- Niederländischer Zoll: Handling Fee for E-CommerceErwarteter Starttermin und Anwendungsbereich, Stand 1. Oktober 2026.
- Niederländischer Zoll: AfhandelingsvergoedingPraktische Erläuterungen zur Gebühr pro Deklarationszeile.
- EU-Kommission: Leitfäden zur Mehrwertsteuer im E-CommerceErgänzung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des 3-€-Zolls und der angekündigten Union Handling Fee.
- Rat der EU: Abschließende Zustimmung zur ZollreformAngaben zum von den Zollbehörden bearbeiteten E-Commerce-Paketvolumen 2025.