Seit dem 1. Juli 2026 gelten für viele E-Commerce-Importe in die Europäische Union neue Zollregeln.
Die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € wurde abgeschafft. Für bestimmte E-Commerce-Sendungen wird übergangsweise ein pauschaler Zoll von 3 € je Warenposition erhoben.
Gerade für Online-Shops, die Bestellungen direkt aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern an europäische Kunden verschicken, kann das einen erheblichen Unterschied machen.
Was wurde beschlossen?
Der Rat der Europäischen Union hatte sich bereits Ende 2025 darauf verständigt, die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen abzuschaffen.
Am 11. Februar 2026 gab der Rat endgültig grünes Licht für die neuen Regeln. Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382.
Seit dem 1. Juli 2026 wird die Regelung angewendet. Die Übergangspauschale betrifft Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €, die über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) oder als Postsendung eingeführt werden. Für andere Einfuhren können die regulären Zolltarife gelten.
Die bisherige schwellenbasierte Zollbefreiung ist abgeschafft.
Maßgeblich ist die zollrechtliche Einstufung innerhalb der Sendung.
Quelle: Rat der Europäischen Union
Sind es wirklich 3 € pro Produkt?
Nein. Genau an diesem Punkt wird die Regel häufig falsch erklärt.
Die EU erhebt nicht automatisch für jedes einzelne physische Produkt 3 €. Entscheidend ist die Warenposition bzw. Tarifklassifizierung innerhalb einer Sendung.
Die Europäische Kommission nennt selbst folgendes Beispiel: Enthält ein Paket fünf gleiche T-Shirts, fällt einmal der Zoll von 3 € an.
Enthält das Paket dagegen drei T-Shirts und eine Uhr, liegen zwei unterschiedliche Warenpositionen vor. Damit fallen insgesamt 6 € Zoll an.
| Inhalt der Sendung | 3-€-Zoll |
|---|---|
| 5 gleiche T-Shirts | 3 € |
| 3 T-Shirts + 1 Uhr | 6 € |
| T-Shirt + Uhr + Kopfhörer | 9 € |
Das bedeutet auch: Der Begriff „3 € pro SKU“ ist nicht sauber. Die interne SKU eines Online-Shops entscheidet nicht über die zollrechtliche Einstufung. Die Beispiele setzen jeweils die entsprechenden unterschiedlichen Tarifpositionen voraus.
Warum führt die EU den neuen Zoll ein?
Der Hintergrund ist vor allem der enorme Anstieg günstiger E-Commerce-Importe.
Nach Angaben der Europäischen Kommission kamen allein im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden E-Commerce-Pakete mit einem Wert von maximal 150 € in die EU. Rund 91 % dieser Sendungen kamen aus China. Das entspricht ungefähr 12 Millionen Paketen pro Tag.
Die EU nennt mehrere Probleme:
- Wettbewerbsnachteile für Händler innerhalb der EU
- Falsch oder zu niedrig deklarierte Warenwerte
- Hohe Belastung der Zollbehörden
- Nicht konforme oder unsichere Produkte
- Umweltbelastung durch Millionen einzelner Kleinsendungen
Die 3-€-Regel ist damit Teil einer wesentlich größeren Reform des europäischen Zollsystems.
- 4,6 Mrd.
- Kleinsendungen 2024 in die EU
- 91 %
- davon aus China
- ≈ 12 Mio.
- Pakete pro Tag
Quelle: Rat der EU / Europäische Kommission, Angaben für 2024.
Wie lange gelten die 3 €?
Die Regel ist ausdrücklich als Übergangslösung gedacht. Der pauschale Zoll gilt grundsätzlich vom 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028.
Danach sollen für solche Waren die normalen produktspezifischen Zolltarife angewendet werden.
Eine Verlängerung der Übergangsregel ist allerdings möglich, wenn die dafür geplante europäische Zoll-IT-Infrastruktur noch nicht rechtzeitig bereit ist. Die Kommission muss dies überprüfen.
Was bedeutet das für E-Commerce-Brands?
Besonders relevant ist die Änderung für Shops mit einem klassischen Direct-to-Consumer-Modell:
- Lager außerhalb der EU
- Kunde bestellt
- Einzelnes Paket wird in die EU eingeführt
- Zollabwicklung
- Kunde erhält seine Bestellung
Bei niedrigpreisigen Produkten können bereits wenige Euro zusätzliche Importkosten einen erheblichen Teil der Marge ausmachen.
Verkauft ein Shop beispielsweise einen Artikel für 10 oder 15 €, wirken sich zusätzliche 3 € wesentlich stärker aus als bei einem Produkt für 100 €. Bei einer Bestellung mit mehreren unterschiedlichen Warenpositionen steigt der Effekt weiter.
Wird EU-Fulfillment dadurch interessanter?
Wahrscheinlich ja – zumindest für bestimmte Geschäftsmodelle. Ein alternatives Modell sieht so aus:
- Hersteller außerhalb der EU
- Gesammelter Warenimport
- Lager innerhalb der EU
- Einzelne Bestellungen werden aus der EU verschickt
Der entscheidende Unterschied: Die einzelnen Kundenbestellungen müssen anschließend nicht immer wieder als neue Pakete aus einem Drittland in die EU eingeführt werden.
Das bedeutet nicht automatisch, dass EU-Fulfillment günstiger ist. Beim Bulk-Import fallen weiterhin beispielsweise Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Transport-, Lager- und Fulfillmentkosten an.
Aber mit steigendem Bestellvolumen wird der Vergleich deutlich interessanter.
Unsere Einschätzung: Was passiert jetzt?
Die 3-€-Regel dürfte vor allem drei Entwicklungen beschleunigen.
1. Sehr günstiges Direct Shipping wird schwieriger
Produkte mit extrem niedrigen Warenkörben reagieren besonders empfindlich auf feste Importkosten.
2. Plattformen werden ihre Preise und Logistik anpassen
Händler können die zusätzlichen Kosten entweder selbst tragen, in den Verkaufspreis einrechnen oder ihre Logistik verändern.
3. Europäische Lager werden für internationale Brands attraktiver
Wenn regelmäßig hunderte oder tausende EU-Bestellungen entstehen, kann es sinnvoller werden, größere Warenmengen gesammelt einzuführen und innerhalb Europas zu lagern.
Das ist eine Einschätzung und keine Garantie. Welches Modell wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt immer vom Produkt, dem Warenwert, Zolltarif, Bestellvolumen und der Logistikstruktur ab.
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Wenn du aktuell Bestellungen einzeln aus einem Nicht-EU-Land an europäische Kunden versendest, lohnt sich deshalb ein Vergleich zwischen Direct Shipping und einer europäischen Fulfillment-Lösung.
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Fulfillment anfragenQuellen und offizielle Beschlüsse
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/382Abschaffung der Zollbefreiung und Einführung des temporären 3-€-Zolls.
- Rat der EU: Neue Zollvorschriften für kleine PaketeEndgültige Zustimmung vom 11. Februar 2026 und Zahlen zum Importvolumen.
- EU-Kommission: Guidance zum 3-Euro-ZollTechnische Erläuterungen zur Übergangsregelung.
- EU-Kommission: 3 Euro Zoll auf KleinsendungenErklärung und T-Shirt-Beispiel vom 29. Juni 2026.
- EU-Kommission: EU Customs ReformInformationen zur Zollreform und zur separaten Union Handling Fee.